Elternausschuss
Die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten der Kinder wirken durch die Elternversammlung und den Elternausschuss an der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Kindertagesstätte mit.
- 3 Absatz 3 Kita-Gesetz rlp.
„Der Elternausschuss hat die Aufgabe, den Träger und die Leitung der Kindertagesstätte zu beraten; er gibt Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Arbeit der Kindertagesstätte. Er ist vor wesentlichen Entscheidungen zu hören.
Kita – Beirat
Seit dem 01. Juli 2021 ist neben dem Elternausschuss der Kita – Beirat zu wählen. Darin treffen sich alle Gruppen, die Verantwortung für das Wohl der Kinder tragen, sowie eine pädagogische Fachkraft, die die Perspektiven der Kinder einbringt. Dieses Gremium tagt in der Regel einmal jährlich. Die Amtszeit ist vom 01.12. bis 30.11. jeden Jahres. Der Kita – Beirat beschließt Angelegenheiten, die die strukturellen Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit betreffen. Es handelt sich dabei um Themen, die für die pädagogische Arbeit der Kindertagesstätte von genereller Bedeutung sind und die sie fortlaufend und strukturell verändern.
Der Beschluss von Empfehlungen des Elternbeirats wird in folgende prozentuale Stimmanteile aufgeteilt:
- Träger: 50 %
- Kita-Leitung: 15 %
- Pädagogische Fachkräfte: 15 %
- Eltern: 20 %
- Fachkraft für Kinderperspektiven (FaKiP): beratend