Elternausschuss
Die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten der Kinder wirken durch die Elternversammlung und den Elternausschuss an der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Kindertagesstätte mit.
- 3 Absatz 3 Kita-Gesetz rlp.
„Der Elternausschuss hat die Aufgabe, den Träger und die Leitung der Kindertagesstätte zu beraten; er gibt Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Arbeit der Kindertagesstätte. Er ist vor wesentlichen Entscheidungen zu hören.